Seit 17. März war die Bücherei aufgrund von COVID-19 ganz geschlossen; seit 22. April liefen Ausleihe und Rückgabe in einem Notbetrieb, d.h. nach telefonischer oder schriftlicher Anmeldung und nach Nennung der Buchwünsche konnten in einem festgelegten Zeitfenster die Bücher abgeholt werden.
Nun hat sich allgemein die Lage etwas entspannt, viele Geschäfte, Gastronomiebetriebe und Dienstleister haben wieder geöffnet.
Die Öffentliche Bücherei St. Matthäus ist bestens gerüstet für einen Betrieb nach den gesetzlich festgelegten Hygiene- und Abstandsregelungen gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit dem Stand vom 11.Mai 2020.
Das bedeutet für alle Kunden der Bücherei ab Dienstag den 19. Mai:
- Zutritt nur mit Mundschutz (auch für Kinder ab 6 Jahren)
- Zutritt nur mit Büchereiausweis
- Registrierung der Besucher
- Betreten der Bücherei nur mit einem Ausleihkorb – wenn kein Ausleihkorb mehr zur Verfügung steht, muss vor der Bücherei gewartet werden, bis wieder ein Korb frei ist
- Die Bücherei kann nur zum Ausleihen und zur Rückgabe genutzt werden – es ist kein Aufenthalt zum (Vor)Lesen oder Recherchieren gestattet.
- Kein Zutritt mit Krankheitssymptomen.
- Beachtung der Abstandsregel: „1,5 m“ zu anderen Personen in und vor der Bücherei
Diese Regelungen finden Sie auch in anderen Einrichtungen, z.B. beim Friseur oder bei einem Arztbesuch – sie sind also nichts Ungewöhnliches (leider …)
Es hört sich schlimmer an, als es ist… Aber freuen Sie sich – selber wieder Bücher aus dem Regal nehmen oder selber durch die Reihen der DVDs schauen!
Wir begrüßen Sie ab Dienstag den 19. Mai zu den gewohnten Öffnungszeiten:
Di | 14.30 - 19.00 Uhr | |
Mi, Do, Fr | 14.30 - 18.00 Uhr | |
Do (nicht in den Ferien) und Sa | 09.30 - 12.30 Uhr | |
Um Warteschlangen nach der Schließungszeit zu vermeiden, darf sich mit einem Besuch noch Zeit gelassen werden. Bis zum 30.05.2020 können die Medien, die vor der Schließung ausgeliehen wurden, zurückgegeben werden, ohne dass Überziehungsgebühren entstehen!